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Labels: eMilitary, social software
Monika Bargmanns Weblog über Public Sector Information; Amts- und Behördenbibliotheken; elektronische Gesetzgebung, Verwaltung, Justiz; digitale Politik. Schwerpunkt Österreich & EU; meistens deutsch, manchmal englisch, selten in anderen Sprachen (früher: "eGovernment, eDemocracy, ePolitics").
Monika Bargmann's Weblog about public sector information, government libraries, government information, eGovernment, eDemocracy, ePolitics. Main focus on Austria & Europe.
Labels: eMilitary, social software
![]() Bushaltestelle Rechte Donaustraße in Linz | Es würde mich freuen, wenn Ihr die Seite "liket". Und wenn Ihr mitmacht, freut es mich noch mehr :-) Vielleicht zückt Ihr also demnächst Euer Handy, photographiert eine Bushaltestelle, mailt mir das Bild (bzw. stellt es gleich auf die Seite) und schreibt kurz dazu, was daran positiv und was negativ ist. Beispiele: Sitzbank, Windschutz, Dach, verständlicher Busfahrplan, Mistkübel... |
Update: noch zwei Fans bis zur Kurzadresse gesucht...
Labels: government information
Die Landesgerichtspräsidentin hatte auf die Beschwerde geantwortet, dass der Richter sich ja selbst die Anmeldungen ausdrucken könne: "Soweit er elektronische Eingaben zum Handelsregister in Papierform zu bearbeiten wünsche, könne er sich die Eingaben selbst ausdrucken. Den hierfür anfallenden Zeitaufwand habe er hinzunehmen". Darauf der Antragsteller: "Ihm sei eine reine Sachbearbeitung am Computer nicht mit der für eine richterliche Sachbehandlung nötigen Sorgfalt möglich; ohne die von ihm gewünschten Ausdrucke könne er eine Registeranmeldung nicht ordnungsgemäß prüfen. Abgesehen davon, dass seine Büroausstattung auch nicht dafür ausgelegt sei, dass er die Unterlagen, die für seine Arbeit zwingend erforderlich seien, selbst ausdruckt, stelle das entsprechende Ansinnen an ihn einen Eingriff in seine richterliche Unabhängigkeit dar".
Fazit: "Da das Aktenstudium zum Kern richterlicher Tätigkeit gehöre, habe der Dienstherrn einem Richter, der willkürfrei meine, zur sachgerechten Bearbeitung auf Papierausdrucke angewiesen zu sein, diese Möglichkeit der Bearbeitung zu eröffnen".
Labels: eJustice
"The Citizens' POLIS (Participatory On-Line Interactive System) is a multi-method, multi-stage, semi-structured, electronic public participation process"... - siehe dazu www.cardiff.ac.uk/socsi/research/researchprojects/cpolis/index.html.
Labels: eDemocracy
Übrigens: Auch die Wiener Baupolizei führt ein Planarchiv mit bewilligten Bauplänen und statischen Unterlagen für 160.000 Gebäude. Hier können EigentümerInnen, Hausverwaltungen oder Ermächtigte gegen Entrichtung einer Verwaltungsabgabe von fünfzehn Euro Einsicht nehmen - inkludiert sind dabei Schwarzweiß-Kopien von fünf A3-Bögen. Die Pläne können für Ausstellungszwecke entliehen werden.
Labels: government information
Labels: government information
"Formulare sind ein unverzichtbares Instrument der modernen Verwaltung. Sie hatten deshalb einen wesentlichen Anteil an der Entwicklung des modernen Staates. Heute sind Formulare komplexe Instrumente, mit denen die Verwaltungsabläufe innerhalb der Behörde rationalisiert und gesteuert werden. Im Vortrag von Peter Becker geht es nicht nur um einen historischen Blick auf die Entwicklung dieses "Fließbandes" der Verwaltung, sondern auch um eine Auseinandersetzung mit der Kommunikationsfunktion des Formulars. Der Steuer- und Sozialstaat der Nachkriegszeit benötigte neue Instrumente für die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zur Erledigung massenhafter Verwaltungsaufgaben. Das Formular war dazu hervorragend geeignet, weil es ein formalisiertes Interview mit AntragstellerInnen und Auskunftspersonen ermöglichte. Der Charme des Formulars besteht in dieser Perspektive in der Übertragung von Kompetenzen an die BürgerInnen. Das stellt Männer wie Frauen vor erhebliche Herausforderungen, weil sie ihre Anliegen in die abstrakten Kategorien der Verwaltung übersetzen müssen, ohne die Folgen hinreichend beurteilen zu können. Das Formular behält daher den Reiz des Relikts einer autoritativen Einstellung der Verwaltung gegenüber dem Publikum, die dem Beamten eine absolute und uneingeschränkte Deutungshoheit zugestand".
Labels: miscellanea